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Richtlinie zur Instandhaltung von Feuerlöschgeräten |
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Stand:September 1998 |
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Tragbare Feuerlöscher Brandfälle führen immer wieder zu Katastrophen mit erheblichem Ausmaß. Der Entstehungsbrand ist der auslösende Faktor für die Brandfälle. Gelingt es den Entstehungsbrand zu löschen, so können umfangreichere Schäden und der Verlust von Menschenleben wirksam verhindert werden. Der tragbare Feuerlöscher dient zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Wird dieses Feuerlöschgerät richtig eingesetzt, ist es ein ideales Mittel zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Im privaten Haushalt sind tragbare Feuerlöscher im Zusammenhang mit der Brennstofflagerung in einigen Bundesländern vorgeschrieben. Darüber hinaus wird empfohlen, auch in privaten Haushalten tragbare Feuerlöscher vorzuhalten. In Betrieben schreibt die Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 ,,Allgemeine Vorschriften" die Vorhaltung und Gewährleistung der Einsatzbereitschaft zu jeder Zeit vor: Zum Löschen von Bränden sind Feuerlöscheinrichtungen der Art und Größe des Betriebes entsprechend bereitzustellen und gebrauchsfertig zu erhalten. Sie dürfen durch Witterungseinflüsse, Vibrationen oder andere äußere Einwirkungen in ihrer Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. Von Hand zu betätigende Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit schnell und leicht erreichbar sein. Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden und mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Es ist zu beachten, daß in vielen Fällen aufgrund von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, Verordnungen etc. kürzere Fristen für die Wartung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern einzuhalten sind. Normen und Vorschriften Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern dient der Sicherstellung der Funktionsbereitschaft. Sie umfaßt die Prüfung und Inspektion, Wartung, Instandsetzung der Feuerlöscher. Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern wird von einem Sachkundigen durchgeführt. Der Sachkundige muß für die Durchführung der Instandhaltung grundsätzlich schriftlich legitimiert sein. Der Sachkundige übernimmt die Gewähr in sicherheitstechnischer und brandschutztechnischer Hinsicht für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandsetzung der ihm anvertrauten Feuerlöscher. Bei dem Ablauf der Instandhaltung von Feuerlöschern ist zwischen Dauerdruck- und Aufladefeuerlöschern zu unter-scheiden. Das Öffnen, Schließen und die anschließende Druckbeaufschlagung bei Dauerdruckfeuerlöschern ist aufwendiger als bei AufladefeuerIöschern. Die normgerechte Instandhaltung von tragbaren FeuerIöschern hat folgenden Prüfumfang: Die Schritte der Prüfung von Aufladefeuerlöscher
sehen Sie hier Die Schritte der Prüfung von Dauerdruck-Feuerlöscher
sehen Sie hier Allgemeines: Feuerlöscherhalterung lnstandhaltungsnachweis Datum der Prüfung Nur wenn alle aufgezeigten Prüfungen und Maßnahmen des Instandhaltungsvorganges gewissenhaft ausgeführt worden sind, ist davon auszugehen, daß die Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers sichergestellt ist. |
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