Auststattung von Arbeitsstätten 
mit Feuerlöscher
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BGR 133 (ehem.ZH 1/201)

Sicherheitsregeln für die
Ausrüstung von Arbeitsstätten
mit Feuerlöschern

(Auszüge)

Quelle:
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin
Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin
Fachausschuß ,,Nahrungs- und Genußmittel"

Diese Sicherheitsregeln wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand e.V. (BAGUV), dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) und dem Verband der Sachversicherer (VdS) erarbeitet. Im Arbeitskreis Feuerschutz der Berufsgenossenschaften wurde der Schlußentwurf der ZH 1/201 am 21.03.94 endgültig verabschiedet